„Steuerberatung mit Kopf“ erklärt Steuer-Thematiken einfach, direkt und für jedermann verständlich - Frei nach dem Leitsatz „vorm Versteuern erst verstehen!“
Meine Kanzlei befindet sich in der historischen „Drei Flüsse Stadt“ Hann. Münden, im schönen Niedersachsen.
Ich berate meine Klienten individuell und professionell.
Als moderne Dienstleisterin für Privathaushalte, Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen biete ich umfassende Steuerberatungs- und Prüfungsleistungen aus einer Hand.
Meine Beratungsansätze stellen Sie als Mensch in den Mittelpunkt. Ich unterstütze Sie mit kompetenter, vorausschauender Beratung, damit Sie Ihre privaten, beruflichen und unternehmerischen Ziele verwirklichen können.
Rufen Sie mich an! Ich freue mich auf Sie.
Die alljährliche Steuererklärung gehört für die meisten Privatpersonen zu den eher unbeliebten Aufgaben. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung oder eine Erbschaftsteuererklärung erstellen müssen, eine Beratung in anderen steuerlichen Themen benötigen, bin ich Ihre zuverlässige Ansprechpartnerin.
Ich helfe Ihnen dabei, Ihr volles steuerliches Optimierungspotenzial auszuschöpfen.
Das deutsche Steuerrecht ist eine echte Herausforderung, auch und besonders für Unternehmen.
Um bei den unternehmerischen Pflichten nicht den Überblick zu verlieren, stehei ich Ihnen gerne erfahren, mit Rat und Tat zur Seite.
Ich berate Sie als Unternehmen bei der optimalen Gestaltung Ihrer Steuern und Finanzen, sodass Sie sich getrost anderen wichtigen Dingen widmen können. Dabei gehe ich auf Ihre aktuelle Geschäftssituation ein, berate Sie auf höchst individueller Basis, erstelle sowohl Ihren Jahresabschluss als auch Ihre Bilanz und übernehme Ihre Finanz- und Lohnbuchführung. Auch bei weiteren betriebswirtschaftlichen Beratungsthemen bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin.
Die Vergütung des Steuerberaters
Die Vergütung meiner Tätigkeit als Steuerberaterin ist durch den Gesetzgeber in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt worden. Die Höhe der jeweiligen Steuerberatungsgebühren ist an wirtschaftliche Größen gebunden und lässt sich durch unterschiedliche Möglichkeiten berechnen.
Nach dem Gegenstandswert
Der Gegenstandswert der erbrachten Leistung, wie z. B. die Bilanzsumme bei Jahresabschlüssen oder bei Arbeitnehmern die Höhe der Einnahmen, bildet hier die Bemessungsgrundlage. Jedem Gegenstandswert ist eine sogenannte volle Gebühr (10/10) zugeordnet. Als Steuerberaterin habe ich die Möglichkeit, gestaffelt in Zehntel, von dieser vollen Gebühr nach unten oder oben abzuweichen. Die Vergütungsverordnung gibt dazu (abhängig von Umfang und Art der konkreten Tätigkeit) jeweils einen Mindest- und Höchstwert vor.
Pauschalvergütungsvereinbarung
Bei jährlich oder in einem anderen Turnus wiederkehrenden Leistungen, wie z. B. bei Finanzbuchhaltungen, Jahressteuererklärungen oder Jahresabschlüssen, haben Sie die Möglichkeit, eine Pauschalvergütungsvereinbarung mit mir zu treffen, anstatt der Abrechnung über eine Wertgebühr. Für die entsprechenden Leistungen vereinbaren wir im Vorfeld, gemeinsam ein bestimmtes Honorar. Die Bewertungsgrundlage wird hierbei durch den zu erwartenden Aufwand dargestellt.
Vergütung nach zeitlichem Aufwand
Eine Abrechnung nach Zeitaufwand kann für Leistungen verwendet werden, die nicht der Vergütungsverordnung unterliegen, nach Vergütungsverordnung an keine fest definierte Wertgebühr gebunden sind, oder eine schriftliche und individuell fixierte vertragliche Grundlage haben.
Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten
Ein großer Teil der Aufwendungen, die für Inanspruchnahme meiner Dienstleistung als Steuerberaterin entstehen, können steuermindernd als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten geltend gemacht werden, insbesondere bei den Gewinneinkünften von Gewerbetreibenden, Kapitalgesellschaften und in den freien Berufen.
Hier haben Sie die Möglichkeit mit mir in Kontakt zu treten. Rufen sie mich einfach an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin!